Personalausweis gültig nach Namensänderung?
vom 31.5.2021
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Herr Müller ändert seinen Namen in "Becker" und bestellt einen neuen Personalausweis und Reisepass. Er holt den Reisepass bei der Behörde ab und zieht kurze Zeit später ins Ausland. Den Personalausweis konnte er nicht mehr rechtszeitig abholen und verbleibt bei der Behörde in Deutschland. Seither nutzt Herr Becker seinen Reisepass um sich zu identifizieren und zu reisen und er besitzt weiterhin se ...