AGB eines Internet-Providers
vom 16.2.2005
12 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
In den AGB heißt es u.a. "Die Entgelte werden von dem Anbieter im Einzugsermächtigungsverfahren vom Konto des Kunden eingezogen" Weiteres dazu ist nicht angeführt. Muss nicht folgen, dass diese Ermächtigung auch widerrufen werden kann? Wenn ja, kann sie jederzeit widerrufen werden, oder muss ein besonderer Grund vorliegen? Sind die AGB in dem Punkt wie oben zitiert gültig? Freundliche Grüße ...