ich erstelle privat und aus einem Hobby heraus verschiedene Webdesigns.
Einige meiner Arbeiten habe ich einem Forumbetreiber zur Verfügung gestellt. Diese aber leider nicht mit meinem Namen gekennzeichnet, es existieren aber Schriften, die klar und deutlich aussagen, dass das Design der Seite von mir erstellt wurde.
Ebenfalls habe ich einen "Vertrag" aufgesetzt der besagt, dass ich dem Forumbetreiber die Dinge die genutzt werden nur so lange zur Verfügung stelle, wie dieser das Forum betreibt. (Dieser sogenannte Vertrag wurde von dem damaligen Forumbetreiber unterschrieben, ebenso auch von mir.)
Das tut er nicht mehr, das Forum wurde quasi weitergegeben an andere Inhaber.
Nun möchte ich nicht mehr das mein Design genutzt wird.
Kann ich verlangen das die neuen Inhaber das Design entfernen?
Wenn ja wie ist die vorgehensweise dafür?
Kann ich meine Arbeiten schützen lassen oder sind sie sowieso geschützt weil sie von mir stammen?
Soweit Sie die Webdesigns entworfen haben, gelten Sie gemäß § 7 UrhG
als Schöpfer der Urheber.
Eine Kennzeichnung dieser Urheberschaft auf den Webdesigns ist nicht notwendig, sollte aber zu Beweiszwecken immer erfolgen.
Nur der Urheber bestimmt gem. § 12 UrhG
, wer die Werke veröffentlichen darf.
Zunächst sollten Sie dem jetzigen Veröffentlicher daher Ihre Urheberschaft mitteilen und eine weiter Veröffentlichung verbieten.
Dies kann auch hier schon im Rahmen einer Abmahnung geschehen, wobei der jetzige Veröffentlicher die Kosten dieser Abmahnung zu tragen hätte.
Zuvor sollte jedoch anwaltlich geprüft werden, inwieweit Sie dem damaligen Betreiber des Forums eine Veröffentlichung genehmigt haben.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
Rückfrage vom Fragesteller31. Januar 2005 | 15:02
vielen Dank!
Muss ich diese Abmahnung durch einen Anwalt senden lassen, oder kann ich diese selber verfassen und gilt sie dann genauso wie über einen Rechtsweg?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt31. Januar 2005 | 15:06
Die Abmahnung könne Sie grundsätzlich auch selbst verfassen. Wegen der strengen Formvorschriften und der zu beachtenden inhaltlichen Angaben, empfiehlt es sich jedoch, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.