Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der vorliegenden Informationen wie folgt beantworten möchte.
Ihren Angaben entsprechend nutzen Sie lediglich einen PC, d.h. ein neuartiges Rundfunkgerät in Ihrer Wohnung. Dafür müssen Sie auch nur einmal Rundfunkgebühren bezahlen, gleich ob es sich um private oder gewerbliche Nutzung handelt. In Ihrem Fall greift nämlich die Vorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 2 RGebStV: „Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten."
Zur weiteren Absicherung möchte ich Ihnen aber noch folgende Gerichtsurteile mitteilen: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2010 (Az. 10 A 2910/09
) und aktuell Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.04.2011 (Az. 7 BV 10.443
). In beiden Verfahren ging es um Freiberufler bzw. Selbständige, die an ihrem jeweiligen Wohnort auch ihren Arbeitsplatz hatten und neben einem bereits privat gemeldeten Rundfunkgerät ein zusätzliches gewerblich genutztes Rundfunkgerät bezahlen sollten.
Auch wenn Sie nur ein (neuartiges) Rundfunkgerät besitzen, so sind diese Urteile durchaus interessant. Die Gerichte ließen die GEZ nämlich abblitzen und zogen § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV heran: danach muss, wer bereits ein Rundfunkgerät besitzt für weitere neuartige – auch gewerblich genutzte – Rundfunkgeräte keine weiteren Gebühren bezahlen.
Für das weitere Vorgehen würde ich Ihnen empfehlen, den (missverständlichen) Vordruck der GEZ lieber nicht auszufüllen. Formulieren Sie eher ein kurzes Anschreiben an die GEZ unter Nennung Ihrer privaten Rundfunkgebührennummer, in dem Sie erklären, dass Sie lediglich ein neuartiges Rundfunkgerät bereitstellen und kein Auto besitzen bzw. für Ihre freiberufliche Tätigkeit nutzen. Diese Schreiben sollten Sie auch per Einschreiben verschicken.
Wenn Ihnen die GEZ Probleme machen sollte können Sie mich bei Bedarf gerne kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
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