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GEZ: Freiberufler nur mit (einem) PC und ohne Arbeitszimmer

12. August 2011 13:57 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Otterbach

Guten Tag,

ich habe ein Problem mit der GEZ. Mein Fall unterscheidet sich wohl etwas von den meisten anderen Freiberuflern, daher hier stichpunktartig meine Situation:

- ich bin Freiberufler und arbeite von zu Hause (WG mit einem Bekannten) aus
- ich habe kein eigenes Arbeitszimmer
- ich besitze keinen Fernseher und kein Radio
- ich besitze kein Auto und damit auch kein Autoradio
- ich habe meinen (einzigen) PC, der im WG-Zimmer steht (=ständiger Arbeitsort und gleichzeitig mein einziger privater und eigener Raum in der Wohnung) vor Jahren ordnungsgemäß als Privatperson bei der GEZ angemeldet (ich bin seit 2008 zur Zahlung verpflichtet, weil ich zuvor Student mit BAföG und somit befreit war) und zahle dafür den einfachen Betrag von 5,76 Euro/Monat.

Nun kam vor einigen Tagen ein Schreiben von der GEZ, erstmals an mich als Freiberufler und nicht als Privatperson gerichtet. Gefragt wird, ob ich ein Autoradio habe, unabhängig davon liegt ein Fragebogen mit Ankreuzmöglichkeiten wie "Ich/Wir habe/n bereits nicht privat genutzte Geräte angemeldet" bei.

Tatsache ist: Ich habe das Gerät als Privatperson wie gesagt vor Jahren angemeldet und zahle seitdem. Meinem Verständnis nach muss ich, zumal ich kein Arbeitszimmer habe, für denselben(!) PC als Freiberufler kein zweites Mal zahlen und muss diesen PC, der bereis als "privat genutzt" angemeldet ist, nicht noch einmal als "nicht privat genutzt" anmelden. Andernfalls würde ich ja zweimal für dasselbe Gerät zahlen, zum einen wie bislang als Privatperson, zum anderen zusätzlich als Freiberufler. Dass ich bei meiner Tätikgeit einen PC benötige, ist allerdings praktisch unbestreitbar Können Sie mir sagen, was in diesem Fall richtig ist?

Die wichtigste Frage: Wie reagiere ich konkret auf das Schreiben beziehungsweise gibt es ein Gerichtsurteil, auf das ich verweisen könnte oder gibt es Bestimmungen der GEZ, die ich zitieren kann? Ich habe begonnen, eine formlose Antwort zu verfassen, suche aber noch nach der richtigen Vorgehensweise.

Vielen Dank im Voraus.

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der vorliegenden Informationen wie folgt beantworten möchte.

Ihren Angaben entsprechend nutzen Sie lediglich einen PC, d.h. ein neuartiges Rundfunkgerät in Ihrer Wohnung. Dafür müssen Sie auch nur einmal Rundfunkgebühren bezahlen, gleich ob es sich um private oder gewerbliche Nutzung handelt. In Ihrem Fall greift nämlich die Vorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 2 RGebStV: „Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten."

Zur weiteren Absicherung möchte ich Ihnen aber noch folgende Gerichtsurteile mitteilen: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2010 (Az. 10 A 2910/09 ) und aktuell Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.04.2011 (Az. 7 BV 10.443 ). In beiden Verfahren ging es um Freiberufler bzw. Selbständige, die an ihrem jeweiligen Wohnort auch ihren Arbeitsplatz hatten und neben einem bereits privat gemeldeten Rundfunkgerät ein zusätzliches gewerblich genutztes Rundfunkgerät bezahlen sollten.

Auch wenn Sie nur ein (neuartiges) Rundfunkgerät besitzen, so sind diese Urteile durchaus interessant. Die Gerichte ließen die GEZ nämlich abblitzen und zogen § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV heran: danach muss, wer bereits ein Rundfunkgerät besitzt für weitere neuartige – auch gewerblich genutzte – Rundfunkgeräte keine weiteren Gebühren bezahlen.

Für das weitere Vorgehen würde ich Ihnen empfehlen, den (missverständlichen) Vordruck der GEZ lieber nicht auszufüllen. Formulieren Sie eher ein kurzes Anschreiben an die GEZ unter Nennung Ihrer privaten Rundfunkgebührennummer, in dem Sie erklären, dass Sie lediglich ein neuartiges Rundfunkgerät bereitstellen und kein Auto besitzen bzw. für Ihre freiberufliche Tätigkeit nutzen. Diese Schreiben sollten Sie auch per Einschreiben verschicken.

Wenn Ihnen die GEZ Probleme machen sollte können Sie mich bei Bedarf gerne kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

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