Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für die eingestellten Fragen, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Gem. § 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags sind Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang unverzüglich der Landesrundfunkanstalt anzuzeigen, in deren Anstaltsbereich der Rundfunkteilnehmer wohnt, sich ständig
aufhält oder ständig ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit hält; entsprechendes gilt für einen Wohnungswechsel.
Es wird somit nicht auf die Einnahme des Wohnsitzes abgestellt, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt. Die Rundfunkgebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkempfangsgerät
zum Empfang bereitgehalten wird (§ 4 Abs.1 RGebStV). Die Verjährungsfrist richtet sich nach den §§ 195. ff. BGB
und beträgt 3 Jahre. Allerdings beginnt die Frist erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Haben Sie der GEZ seinerzeit den Wohnsitzwechsel mitgeteilt und hat man es unterlassen Sie zur Zahlung aufzufordern, so ist der Anspruch aus 2005 verjährt. Zur genauen Prüfung können Sie mir den Bescheid gerne einmal zukommen lassen.
Im übrigen sollte geprüft werden, ob für die Zukunft ggf. die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung besteht. Hierzu bedarf es eines Antrags, die Befreiung tritt also nicht automatisch in Kraft.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Diese Antwort ist vom 10.02.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
E-Mail: