Tilgungsfrist im polizeilichen Führungszeugnis
beantwortet von
Rechtsanwalt Nicolas Reiser, LL.M., MLE / Hannover
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde mit Urteil vom 06.09.2007 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Angewendete Vorschriften StGB § 263 Abs.3 Nr. 1 , § 266 Abs. 1,§ 53, § 54. Rechtskräftig seit 27.03.2008. Wann ist die Frist für das polizeiliche Führungszeugnis getilgt und der Eintag nicht mehr zu sehen? Ist es der 06.03.2015? Vielen Dank für Ihre Bemühung ...