Fahrtkosten und Abwesenheittspauschale
vom 19.4.2006
15 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hallo, meine Frage lautet wie folgt, wenn ein Anwalt über 6 Stunden für eine Mandantin abwesend ist, dann beträgt seine Pauschale 60 Euro, die er für die Abwesenheit berechnen kann (+Mwst) Ist das korrekt? Und werden solche Kosten (auch die Fahrtkosten) von der bereits bewilligten Prozesskostenhilfe übernommen? Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Vielen Dank. ...