Bafög zum Studium, geringes Einkommen, Abfindung
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Liebe Rechtsanwältin, lieber Rechtsanwalt, ich bitte um Ihren Rat, falls Sie im Rechtsgebiet "Bafög" regelmäßig tätig sind. Hintergrund: Mein 22 Jahre alter Sohn erzielt ein kleines eigenes Einkommen (350 Eur/Monat). Er wohnt in einer kleinen eigenen Mietwohnung, die er sich davon leisten kann. Er bezieht außerdem regelmäßige Unterhaltszahlungen von mir und von seiner (von mir geschieden ...