22.10.2021
von RA Daniel Hesterberg
Sehr geehrter Anwalt, bei Bezug von ALG 1 kann ich bis zu 15 Wochenstunden , z.B. selbständig tätig sein. Angenommen, aus dieser selbständigen Tätig erhalte ich kein monatliches Einkommen, sondern, 2X im jahr , sagen wir mal 20 000 Euro. Z.B. Juli und Dezember. Wird dann nur in diesen 2 Monaten, ...