Sehr geehrter Fragesteller,
die Frage, wie sich eine Restschuldbefreiung noch während der Ehe -aber vor Scheidung -auf den Zugewinn auswirkt, hängt von vielen Faktoren ab und ist immer sehr umstritten.
Es kommt auch auf die Entstehungszeitpunkte der Schulden an, insbesondere, ob Sie in die Ehe mitgebracht wurden, genauso darauf, wann die Restschuldbefreiung erteilt wurde.
Denn der Zugewinn besteht ja aus dem Betrag, den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt.
Die Rechtsprechung geht von der Berücksichtigung der Schulden aus.
So beispielsweise OLG Naumburg, Beschluss vom 17.12.2014 - 4 UF 153/14
„Beim Zugewinnausgleich sind auch solche Schulden eines Ehegatten in sein Anfangsvermögen einzustellen, von denen er infolge eines Verbraucherinsolvenzverfahrens Restschuldbefreiung erlangt hat."
Hier war es allerdings so, dass die Schulden mit in die Ehe gebracht wurden.
Ganz anders könnte es zu beurteilen sein, wenn die Schulden während der Ehe entstanden.
Dann muss m.E. abstrakt Anfangs und Endvermögen gesehen werden.
Es kommt aber auch darauf an, ob der Mann möglicherweise die Tilgung mit unterstützt hat.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke
Antwort
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