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Verliert meine Mutter den Anspruch auf die Grundsicherung?

13. Juli 2011 21:34 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo frag-einen-anwalt team,

Ich habe eine folgende Frage.
Aktuell plane ich eine Hochzeit.
Meine Verlobte wohnt in Japan und arbeitet dort als Professor an einer
Universitaet.
Ich wohne Ich Deutschland und arbeite als Informatiker.

Meine Mutter bezieht Grundsicherung.
Es wird kein Zusammenziehen nach der Hochzeit erolgen (kein gemeinsamer Haushalt in D.)

Einkommen von uns beiden zusammen wird 100.000 EUR uebersteigen.

Mein Enkommen ist unter 100.000 EUR.
Wird in diesem Fall meine Mutter den Anspruch auf die Grundsicherungsleistungen verlieren ?

mfg

13. Juli 2011 | 21:54

Antwort

von


(417)
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
Web: https://www.kanzlei-grueneberg.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:

Nein, Ihre Mutter hat keinen Anspruch auf Unterhalt gegenüber der Ehefrau des Sohnes. Da kein Unterhaltsanspruch Ihrer Mutter gegenüber Ihrer Ehefrau besteht, kann auch das Einkommen Ihrer Ehefrau nicht berücksichtigt werden.

Das Einkommen Ihrer Ehefrau bleibt daher unberücksichtigt. Ihr Einkommen auch weiterhin, wenn dieses unter 100.000 € liegt (§ 43 Abs. 2 SGB XII ).

Dies ändert jedoch nichts daran, dass tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen als Einkommen Ihrer Mutter zu berücksichtigen sind, denn ausgenommen werden lediglich Unterhaltsansprüche und nicht Unterhaltsleistungen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen.


Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

ANTWORT VON

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10707 Berlin
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