Sehr geehrter Rechtssuchender, sehr geehrte Rechtssuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst fehlen uns natürlich einige Informationen, um Ihnen endgültig eine Antwort zu geben. Wichtig ist u.a., den Vertrag zu kennen und die einzelnen Umstände.
Trotz allem kann ich Ihnen schon einen gewissen Leitfaden geben.
Zunächst gilt der Grundsatz, daß Verträge eingehalten werden müssen. Nur im Ausnahmefall gilt dies nicht.
Sie fragen sich, ob ein Mann ein solchen Kredit erhalten kann. Hier könnte u.U. fraglich sein, ob es sich um ein sittenwidriges Geschäft oder um ein wucherähnliches Geschäft handelt.
Hier ist insbesondere § 138 BGB
zu beachten.
1. Ein wucherähnlicher Kreditverträg wäre nichtig, wenn die Bank unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung stehen.
HIer muß zunächst ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegen. Wann ein solches Mißverhältnis auffällig ist, war lange Zeit umstritten. Dies liegt in der Regel nur dann vow, wenn die von Ihrem Schwiegervater zu erbringende Leistung um 100 % oder mehr über dem Markpreis liegt. Diese Grenze des Doppelten ist mittlerweile anerkannt.
M.E. ist bei Ihnen dieser Wert noch nicht erreicht. Dabei muß aber betont werden, daß uns die Einzelinformationen fehlen. Man u.a. auch wissen, welche Umstände es waren, daß Ihr Schwiegervatger den Vetrag geschlossen hat.
Die Frage ist - neben der m.E. zu verneinenden Fragen, des Mißverhältnisses -, ob und welche Zwangslage durch die Bank ausgebeutet wurde.Dies bedeutet auch, daß die Bank die Zwangslage (welche ?) kennen mußt und sich diese gerade zunutze gemacht hat.
2. § 138 I hält dagegen ein Rechtsgeschäft für nichtig, wenn es gegen die "guten Sitten verstößt". Die Juristen sagen, daß ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Wann dies der Fall ist, ist Einzelfallabhängig.
Auch wird überprüft werden, ob eine auffälliges Mißverhältnis zwischen Kreditgewährung und Rückzahlung vorliegt.
Der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für die Beurteilung de Rechtsfrage ist die Vornahme des Kreditvertrages, d.h. es ist auf die Verhältnissse im Zeitpunkt des Vertrages abzustellen. Wie waren die bei Ihrem Schwiegervater? War er zum Vertragsschluß Rentner oder noch in einer Anstellung? Wieviel Geld hat er verdient? Ich gehe davon aus, daß die o.g. Daten der Jetztzustand sind.
Auch hier wird man eine Vergleich zwischen Vertrags - und Marktzinsen anstellen müssen.
Dies sind einige Grundlinien wie ein solches Rechtsgeschäft beurteilt wird. Um die Frage genau zu beurteilen, muß man aber sowohl den Vertrag als auch die o.g. Einzelumstände kennen.
Daher sollten Sie sich nicht scheuen eine Anwalt in dieser Angelegenheit zu betrauen, der die Unterlagen einsehen wird.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Klaus Wille
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Diese Antwort ist vom 17.06.2004 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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17.06.2004
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23:13
Antwort
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