Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie ein monatliches Nebeneinkommen in gleich bleibender Höhe haben, so zieht die Agentur für Arbeit den Anrechnungsbetrag (= Nebeneinkommen minus Freibetrag) von Ihrem Arbeitslosengeld auch monat-
lich ab.
Hier ist es anders:
Nicht gleichbleibendes Nebeneinkommen wird nachträgch angerechnet. Sie müssen ja schon vorab auch die Nebentätigkeit melden.
Dazu erhalten Sie einen Änderungsbescheid mit dem monatlichen Anrechnungsbetrag.
Ist der Anrechnungsbetrag wie hier höher als das zustehende Arbeitslosengeld, wird erst gar kein Arbeitslosengeld ausgezahlt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
23.10.2021
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20:31
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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