Betreuerhaftung wegen Pflichtverletzung ?
vom 10.3.2015
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Bereich Betreuungsrecht / Vertragsrecht Betreuerhaftung wegen Pflichtverletzung und / oder Vertrag nichtig ? Gegenstand: Kostenforderung für Leistungen der Eingliederungshilfe gem. § 53 SGB II (Ambulant betreutes Wohnen) Der Fall: Ich hatte vor und während der Beantragung des ambulanten betreuten Wohnens (Frühjahr 2013) bis 5 Monate nach dessen Beginn (April 2013) auf eigenen Wunsch ein ...