Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Fragen.
1. Solange Sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben, sind Sie in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig. D.h. alle Einkünfte, ob aus nichtselbständiger Tätigkeit oder aus selbständiger Tätigkeit, sind hier nicht steuerpflichtig.
2. Sobald Sie oder Ihre Familie hier wieder einen Wohnsitz haben, beginnt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Der Aufenthalt in den VAE spielt keine Rolle, das Besteuerungsrecht bleibt nach dem DBA bei Deutschland. Insbesondere spielt die 183 Tage Regelung nur bei nichtselbständiger Tätigkeit bei Entsendung von Deutschland aus eine Rolle. In Ihrem Fall findet sie keine Anwendung.
3. Da Sie nicht getrennt leben als Ehepaar, ist das Haus Ihnen auf jeden Fall als Wohnsitz zuzurechnen.
Die Besteuerung erfolgt in Deutschland ab Wohnsitznahme (Hausübergabe), Sie können Reisekosten und Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Diese Antwort ist vom 10.06.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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