Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Mit Wohnsitzbegründung in Deutschland haben Sie auch Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt im eigenen Haushalt betreuen und einer Erwerbstätigkeit nach der Geburt des Kindes 30 Stunden oder weniger nachgehen.
Daneben können Sie auch für Ihr Kind Kindergeld beziehen.
Bedenken Sie bitte, dass Sie die jeweiligen Anträge rechtzeitig stellen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen