2.11.2012
von RA Dr. Felix Hoffmeyer
Guten Tag, ich hätte eine dringende Frage, ob bei Stimmübertragungen auf einer Mitgliederversammlung blanko Vollmachten erlaubt sind. Oder ob der Bevollmächtigte namentlich eingetragen werden muss? Hintergrund: In einem bundesweiten Verein, mit weit über 1000 Mitglieder, kam es wegen unüberbrüc ...
Vorstand