Vollstreckungsgegenklage bei offenen Forderungen
vom 23.10.2016
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Im August 2015 kaufte ich ein Haus in dem die Verkäuferin weiter wohnen blieb. Die Verkaufssumme wurde bis auf eine Restsumme in Höhe von 2.300,00 Euro von mir beglichen. Aufgrund offener Mietforderungen (3100 Euro) von mir gegen die Alteigentümerin, habe ich bisher nicht den ganzen Kaufpreis bezahlt. Gegen diese, wurde mit Datum 27.01.2016 von mir Mahnbescheid eingereicht und ein Klage ...