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Inkasso Forderung eines Titels nach 32 Jahren

12. März 2025 16:22 |
Preis: 45,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


20:28

Im Jahr 2022 bekam ich ein Inkassoschreiben mit einer Forderung von 10.000,00€. Der Titel der Berliner Bank gegen mich ist aus dem Jahr 1990. Seit 1986 lebe ich nicht mehr in Berlin und bin seit 1991 in Hamburg gemeldet wo mir nie eine Forderung zugestellt wurde.Im letzten Jahr bekam ich dann ein Schreiben von einer Gerichtsvollzieherin mit einer Forderung von nun 2000,00€.Mein Einspruch in Form einer Einrede wurde jetzt vom Amtsgericht abgewehrt und mir wurde gesagt ich solle sie zurücknehmen, was ich tat.
Meine Frage ist : Lohnt sich in meinem Fall die Vollstreckungsgegenklage? Ich bin seit einem Jahr Bürgergeldempfänger und nicht in der Lage solche Summen zu begleichen. Hinzu kommt, ich weiß bis heute nicht wie es überhaupt zu der ursprünglichen Forderung, auf der dieser Titel beruht, gekommen ist.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe und LG aus Hamburg

12. März 2025 | 17:04

Antwort

von


(1131)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
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Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

In Ihrem Fall könnte eine Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO in Betracht kommen, wenn Sie Einwendungen gegen die Forderung haben, die nach dem Erlass des Titels entstanden sind. Da der Titel aus dem Jahr 1990 stammt und Sie seit 1986 nicht mehr in Berlin leben, könnte es sein, dass Ihnen der Titel nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde. Dies könnte ein Ansatzpunkt für eine Vollstreckungsgegenklage sein, insbesondere wenn Sie nie Kenntnis von der Forderung hatten und die Zustellung nicht korrekt erfolgt ist.



Allerdings ist zu beachten, dass die Hauptforderung selbst erst nach 30 Jahren verjährt, was bedeutet, dass die Forderung aus dem Jahr 1990 möglicherweise noch nicht verjährt ist. Die Zinsen hingegen verjähren nach drei Jahren, sofern keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen ergriffen wurden. Da Sie Bürgergeldempfänger sind und nicht in der Lage, die Summe zu begleichen, könnte auch eine Prüfung der Möglichkeit von Prozesskostenhilfe sinnvoll sein, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken.



Es wäre wichtig, die Umstände der Zustellung des Titels und die Berechtigung der Forderung genau zu prüfen. Wenn Sie keine Kenntnis von der ursprünglichen Forderung haben und der Titel Ihnen nie zugestellt wurde, könnte dies ein Ansatzpunkt für rechtliche Schritte sein. Eine Vollstreckungsgegenklage könnte sich lohnen, wenn Sie nachweisen können, dass die Forderung unberechtigt ist oder die Zustellung des Titels nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.

Es wäre daher zu empfehlen, dass Sie einen Anwalt vor Ort beauftragen, der auf der Grundlage von Prozesskostenhilfe (PKH) für Sie tätig wird. Alternativ können Sie die Forderung auch anerkennen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 12. März 2025 | 20:16

Vielen Dank für Ihre Antwort Herr Ahmadi. Bei der Recherche hier nach ähnlichen Fällen habe ich gelernt das der Einspruch wegen nicht korrekter Zustellung nicht erfolgsversprechend ist, da ich zwar mehrere Jahre im Ausland war, aber in dieser Zeit noch in Berlin gemeldet war und meine Mutter in der Adresse wohnhaft war, sie aber die Annahme verweigerte als ein Gerichtsvollzieher sie dort antraf.
Was ich nicht verstehe ist die Tatsache das ich seit1991in Hamburg gemeldet bin aber erst 31 Jahre später, 2022, von dem Inkassounternehmen angeschrieben wurde, 32 Jahre nach der Entstehung der Forderung. Wieso konnte hier das Amtsgericht gegen mich entscheiden und nicht die Verjährung anerkennen?
Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe & LG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. März 2025 | 20:28

Eventuell ist die Forderung tatsächlich verjährt. Allerdings kann man das ohne vertiefte Prüfung nicht beurteilen. Deshalb wäre die Beauftragung eines Anwalts zu empfehlen.

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