Hinflug verpasst Veranstalter streicht Rückflug, Entschädigung möglich
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Der Rückflug ist im Reiserecht der gebuchte Flug zurück vom Urlaubsziel nach Hause.
Die häufigsten rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit dem Rückflug sind:
1. Der Rückflug fällt aus oder ist verspätet. Oft kommt es vor, dass der Rückflug aufgrund von Streiks, technischen Problemen oder Überbuchung gestrichen wird.
2. Es findet eine Änderung der Flugzeiten statt. Der Veranstalter verschiebt den Rückflug, ohne die Urlauber vorab zu informieren.
3. Der Rückflug wird umgebucht. Die Urlauber erhalten einen Ersatzflug über ein anderes Flugunternehmen oder zu einem anderen Flughafen.
4. Es treten Probleme mit der Gepäckbeförderung auf. Das Gepäck der Reisenden kommt verspätet oder gar nicht am Zielflughafen an.
5. Die Qualität des Rückflugs ist mangelhaft. Zum Beispiel durch stark veraltete Flugzeuge, fehlende Serviceleistungen an Bord oder ähnliches.
6. Der Rückflug entspricht nicht der Buchung. Zum Beispiel wurde die Buchungsklasse nicht eingehalten oder der Flug wurde über ein anderes Drehkreuz geleitet.
7. Es entstehen zusätzliche Kosten. Beispielsweise für Ersatzflüge, Telefonate, Verpflegung aufgrund von Verspätungen.