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Pauschalreise - Fluggesellschaft hat uns nicht mitgenommen

| 10. Juni 2025 10:31 |
Preis: 55,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben am 30.05. eine Pauschalreise in die Türkei gebucht (Abflug ab Düsseldorf). Wir haben auch am 30.05. die Buchungsbestätigung und Rechnung bekommen (Der Rechnungsbetrag wurde bereits bei der Buchung vollständig beglichen).

Am Tag des Reiseantritts (07.06.25), sollten wir um 14 Uhr fliegen und standen um 11 Uhr am Schalter zum Check-in. Dort sagte uns die Fluggesellschaft, dass unsere Daten nicht in deren Sytem wären und wir somit nicht mitgenommen werden können. Wir haben unsere Buchungsbestätigung vorgelegt, auf der der Flug ausgewiesen war, und laut Unterlagen war alles bestätigt. Nach mehrmaligem Prüfen durch die Fluggesellschaft, wurde uns aber dennoch mitgeteilt, dass der Reiseanbieter wohl versäumt hätte, die Daten an die Fluggesellschaft zu übermitteln, für uns würde keine Flugbuchung vorliegen, ein Check-in wäre nicht möglich, wir sollten uns bitte an den Reiseanbieter wenden. Wir haben dann nach einer Stunde warten und Klärungsversuch am check-in Schalter, unseren Reiseanbieter angerufen. Dort ging keiner ans Telefon. Nach 14 Anrufen beim Reiseanbieter, einer E-Mail und zwei Chat Versuchen auf der Homepage, haben wir dort endlich jemanden erreicht, der sich der Problematik angenommen hat. Aber auch hier wurden wir immerwieder vertröstet, wir sollten versuchen den Flieger zu bekommen, laut Reiseanbieter wäre mit der Buchung alles in Ordnung.
Um 14 Uhr war unser Flieger dann weg und wir nicht mit an Board. Nach nochmaligem Kontakt mit dem Reiseanbieter, sagte man uns, man buche uns auf einen anderen Flug. Wir wurden dann kurzfristig auf einen Flug um 15:30 Uhr (Abflugszeit) gebucht.

Nach Ankunft am Flughafen des Zielortes, standen wir vor dem nächsten Problem. Dadurch dass wir mit einem anderen Flug gelandet sind und über eine Stunde später, gab es Probleme mit dem Transfer vom Flughafen zum Hotel. Der Reiseanbieter sagte uns, wir wären nicht auf der Transferliste und können nicht mitgenommen werden. Nach wieder fast einer Stunde Klärung mit dem Reiseanbieter, wurden wir vom Reiseanbieter auf einen anderen Bus gebucht. Um 0:10 Uhr Nachts sind wir dann endlich am Hotel angekommen.

Wir sind mehr als unglücklich über den ganzen Ablauf. Haben wir die Möglichkeit, einen Schadensersatz oder Preisminderung vom Reiseanbieter zu fordern (wir haben für die Reise insgesamt 1940,00 € bezahlt).

Mit freundlichen Grüßen

10. Juni 2025 | 11:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.

Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Grad und der Dauer des Mangels. Nach der sogenannten "Frankfurter Tabelle" (eine Orientierungshilfe, kein Gesetz) könnten folgende Minderungsquoten angesetzt werden:

Verspätete Ankunft am Urlaubsort (durch Flug- und Transferprobleme):
Für den verlorenen Urlaubstag ca. 10-20% des Tagesreisepreises pro betroffenem Tag.
Unannehmlichkeiten durch Transferprobleme: ca. 5-10% des Tagesreisepreises.
Beispielrechnung (bei 7 Tagen Aufenthalt, 1940 € Gesamtreisepreis):
Tagespreis: 1940 € / 7 ≈ 277 €
Für einen verlorenen halben Tag 10-20% von 277 € = ca. 28-55 €
Für Transferprobleme: 5-10% von 277 € = ca. 14-28 €
Gesamtsumme: Sie könnten also ca. 40-80 € als Minderung ansetzen.

Wenn Ihnen durch die Verspätung zusätzliche Kosten entstanden sind (z.B. Verpflegung am Flughafen, Telefonkosten), können Sie diese zusätzlich geltend machen. Quittungen und Nachweise sollten Sie beilegen.

Sie sollten sich schriftlich beim Reiseveranstalter beschweren und einen Ersatz fordern. Meiner Meinung nach, wäre es hier sinnvoll nicht zu beziffern. Möglicherweise wird der Veranstalter Ihnen ein Kulanzangebot (Reise/Verzehrgutschein) anbieten, der die rechtliche durchsetzbare Summe übersteigt.

Das Problem ist, dass die Beeinträchtigung eben nur einen geringen Teil des Urlaubs betrifft. Die Sorge ob den auf dem Rückflug alles klappt und die innere Unruhe wegen des Stresses ist nicht ersatzfähig.

Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 10. Juni 2025 | 14:53

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