Reiserecht/Flugbuchung über lastminute.de/Flugstronierung
18.04.2022 12:16
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35,00 € |
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Am 11.02.2021 wurde über das Vergleichsportal lastminute.de ein Flug von Zürich nach Wien (140 EUR) gebucht. Der Hinflug war für den 10. Juni 2021, der Rückflug für den 13. Juni 2021 vorgesehen.
Am 22.03.2021 informierte lastminute.de, dass der Flug durch die Airline annulliert wurde. Darauf hin wurde ein neuer Flug gebucht.
Am 04.06.2021 bestätigte lastminute.de durch eine "Stornierungsbestätigung" per E-Mail das Folgende: "Der Flug Zürich - Wien mit Datum 10 Juni 2021 wurde annulliert. Dies gilt für alle Reisenden. Da wir als Reiseagentur agieren, können wir keine Rückerstattung ausstellen, bis diese durch die Fluggesellschaft bestätigt und bearbeitet wurde. Dies kann bis zu 2 Monate dauern."
Am 07.06.2021 (also drei Tage vor dem geplanten Abflug und längst nach Buchung eines neuen Fluges) kam überraschend eine E-Mail von lastminute.de mit der Information "Bestätigung neuer Flugdaten". Der Flug war anscheinend gar nicht storniert worden, sondern lediglich minimal in der Zeit verschoben worden. Da bereits ein Ersatzflug gebucht wurde, wurde dieser "alte" Flug nicht wahrgenommen.
Weder lastminute.de noch die Airline (SWISS) sahen sich per Kundendienst für diesen Sachverhalt als zuständig an.
Daher nun die Frage(n): Besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des nutzlos gewordenen Fluges? Wenn ja, gegen welchen der beiden Beteiligten besteht der Anspruch?
Idealerweise kann die Antwort mit einem Hinweis auf die Option zur Verfolgung des Rechtsanspruches versehen werden. Besten Dank!