Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern Sie nachweisen können, dass es sich tatsächlioch um einen Fehler der Lufthansa, bzw. deren Buchungssystem handeln muss, so haben Sie einen Anspruch auf Erstattung der Zusatzkosten in voller Höhe.
Die Antwort der Lufthansa in Bezug auf Reisedokumente dürfte hier unzutreffend sein, da es sich nicht um Reisedokumente im klassischen Sinn handelte (Reisepass, Esta), sondern um von der Lufthansa selbst zur Verfügung gestellte Dokumente, hier: Ticket. Wenn das Buchungssystem einen Fehler produziert hat, den Sie nicht verantworten können, dann bleibt dieser Fehler im Verantwortungsbereich der Fluglinie.
Um den Anspruch besser durchsetzen zu können, sollten Sie eine erneute Probebuchung durchführen und die Unmöglichkeit der Eingabe nur eines Buchstabens per screenshot/ Video dokumentieren.
Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruches gegen die Lufthansa behilflich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:
Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht