Aufenthaltsgesetz Ausreise
vom 25.3.2018
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Verliere ich meinen befristeten Aufenthaltstitel wenn ich 190 Tage mit Unterbrechungen nicht in Deutschland bin. D.h, ich reise jeweils nach 3 Monate für ein paar Tage wieder ein. ...