Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrer Situation gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten, um eine Verlängerung Ihres Aufenthalts in Deutschland zu ermöglichen. Ihr aktueller Aufenthaltstitel gemäß § 16e AufenthG ist auf ein halbes Jahr begrenzt, und eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Ausländerbehörde hat Ihnen jedoch die Möglichkeit aufgezeigt, in einen anderen Aufenthaltszweck zu wechseln.
1. Wechsel des Aufenthaltszwecks: Da eine Verlängerung des Praktikumsvisums nicht möglich ist, könnten Sie in Betracht ziehen, den Aufenthaltszweck zu ändern. Dies könnte beispielsweise ein Visum für ein Studium oder eine Erwerbstätigkeit als Fachkraft sein. Da Sie bereits immatrikulierte Studentin in Kolumbien sind, könnte ein Wechsel zu einem Studienvisum in Deutschland problematisch sein, es sei denn, Sie planen, ein weiteres Studium in Deutschland zu beginnen.
2. Praktikum im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms: Eine Möglichkeit könnte sein, das Praktikum im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms zu absolvieren, das von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt wird. Dies könnte Ihnen erlauben, das Praktikum über die bisherige Dauer hinaus fortzusetzen, sofern es im Einvernehmen mit der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung erfolgt.
3. Fiktionsbescheinigung: Eine Fiktionsbescheinigung könnte beantragt werden, um Ihren Aufenthalt während der Bearbeitung eines neuen Visumantrags zu sichern. Diese Bescheinigung erlaubt es Ihnen, vorübergehend in Deutschland zu bleiben, bis über Ihren neuen Antrag entschieden wurde. Es ist ratsam, diese Option zu prüfen, um rechtliche Probleme bei der Überschreitung Ihres aktuellen Visums zu vermeiden.
4. Erwerbstätigkeit als Fachkraft: Wenn Sie die Qualifikationen für eine Fachkraft in Deutschland erfüllen, könnten Sie ein entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie eine entsprechende Stelle finden und die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Es ist wichtig, dass Sie sich mit der Ausländerbehörde und möglicherweise auch mit der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung setzen, um die genauen Anforderungen und Möglichkeiten zu klären. Die rechtlichen Rahmenbedingungen können komplex sein, und es ist entscheidend, dass alle Schritte korrekt und rechtzeitig unternommen werden, um Ihren Aufenthalt in Deutschland zu sichern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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