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Touristenvisa wieder möglich nach welchem Zeitraum im Ausland.

8. Dezember 2024 14:59 |
Preis: 35,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Meine japanische Freundin ist am 05.03.24 nach Deutschland eingereist und besitzt einen Aufenthaltstitel aufgrund des Working Holiday Programms. Sie kann bis zum 05.03.25 in Deutschland mit diesem Titel bleiben, möchte danach aber einige Wochen zurück nach Japan.
Sie hat bereits dieses Jahr zu touristischen Zwecken am 08.11.24 Deutschland verlassen und ist nach Japan gereist. Am 01.12.24 ist sie wieder in Deutschland eingereist.

Wie lange muss sie in Japan bleiben, nachdem sie am 05.03.25 bzw. 06.03.25 ausreisen muss, damit eine Einreise zu touristischen Zwecken nach Deutschland (90 Tage Aufenthalt) wieder möglich ist?

Vielen Dank.

8. Dezember 2024 | 16:56

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihre japanische Freundin kann sich gemäß den Schengen-Bestimmungen bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei in Deutschland aufhalten, wenn es um einen Kurzaufenthalt geht.

Ein Kurzaufenthalt ist ein Aufenthalt im gemeinsamen Gebiet der Schengen-Staaten von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen, wobei der Zeitraum von 180 Tagen, der jedem Tag des Aufenthalts vorangeht, berücksichtigt wird.

Der Zeitraum von 180 Tagen wird rückwärts ab dem Tag der geplanten Einreise berechnet.

Da Ihre Freundin am 01.12.24 wieder in Deutschland eingereist ist, beginnt ab diesem Datum ein neuer 180-Tage-Zeitraum. Innerhalb dieses Zeitraums kann sie sich insgesamt 90 Tage in Deutschland aufhalten. Wenn sie am 05.03.25 ausreist, hat sie bereits einige Tage ihres 90-Tage-Kontingents verbraucht.
Um nach dem 05.03.25 erneut zu touristischen Zwecken nach Deutschland einreisen zu können, muss sie sicherstellen, dass sie die 90-Tage-Grenze innerhalb des laufenden 180-Tage-Zeitraums nicht überschreitet. Das bedeutet, dass sie die Tage, die sie bereits in Deutschland verbracht hat, von den 90 Tagen abziehen muss, um zu berechnen, wie viele Tage sie noch in Deutschland bleiben kann.
Wenn sie beispielsweise bis zum 05.03.25 insgesamt 60 Tage in Deutschland verbracht hat, könnte sie nach einer Ausreise noch 30 Tage innerhalb des laufenden 180-Tage-Zeitraums in Deutschland verbringen. Nach Ablauf des 180-Tage-Zeitraums, der am 01.12.24 begonnen hat, kann sie erneut für bis zu 90 Tage einreisen.

Es ist wichtig, die genauen Ein- und Ausreisedaten zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die 90-Tage-Regel nicht überschritten wird.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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