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Heirat mit Aufenthaltstitel zu Studienzwecken

30. November 2024 17:06 |
Preis: 38,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Meine Freundin ist vor zwei Jahren aus Chile nach Deutschland gekommen mit dem Ziel in Deutschland ihren Master zu absolvieren. Eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung wurde zunächst für ein Jahr gewährt und im September dieses Jahres erneut für ein Jahr ausgestellt.
Nach einem tragischen Schicksalsschlag haben wir nun kurzfristig beschlossen zu heiraten (ich bin deutscher Staatsbürger).
1. Frage: Ist dies mit der jetzigen Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken möglich? Die Hochzeit soll in Dänemark stattfinden und daraufhin in Deutschland anerkannt werden.
2. Frage: Nach meinem Verständnis erlischt die Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken sobald das Studium erfolgreich abgeschlossen ist. Kann daraufhin im Anschluss direkt aus Deutschland heraus eine Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner erstellt werden? Oder muss dafür zuerst das Land verlassen werden? Welche Voraussetzungen sind darüber hinaus an diese Aufenthaltsgenehmigung geknüpft?

30. November 2024 | 21:20

Antwort

von


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Guten Abend,

es ist gut, dass Sie sich frühzeitig informieren. Die Situation Ihrer Freundin bietet rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten:

1. Hochzeit in Dänemark mit Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken:
Ja, eine Hochzeit in Dänemark ist mit der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung möglich. Die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken erlaubt es Ihrer Freundin, innerhalb der Schengen-Staaten zu reisen, einschließlich Dänemarks.
Nach der Hochzeit müssen Sie die Eheschließung in Deutschland anerkennen lassen, was beim zuständigen Standesamt geschieht.
Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Geburtsurkunde, Reisepass, Ledigkeitsbescheinigung) für die Eheschließung in Dänemark und deren Anerkennung in Deutschland vorzubereiten.
2. Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner nach Studienabschluss:
Die aktuelle Aufenthaltserlaubnis erlischt nicht sofort nach Studienabschluss, sondern erst nach einer angemessenen Frist. Meistens hat man nach dem Studienabschluss noch 18 Monate Zeit, um einen Job zu suchen .
Nach der Heirat kann Ihre Freundin direkt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs beantragen (§ 28 Abs. 1 AufenthG). Sie muss dafür nicht ausreisen.

Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis als Ehepartner:
– Vorlage der Heiratsurkunde und deren Anerkennung durch die deutschen Behörden.
– Nachweis ausreichenden Wohnraums und finanzieller Mittel, wobei Ihre Einkommenssituation als Deutscher in der Regel ausreichend ist.
– Deutschkenntnisse auf Niveau A1. Da Ihre Freundin aber bereits seit zwei Jahren in Deutschland studiert, dürfte das kein Problem sein.

Nach der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis als Ehepartner ist Ihre Freundin nicht mehr an das Studium gebunden und dürfte frei arbeiten können.


Es scheint insgesamt, als wären Sie bereits gut vorbereitet, und der Übergang sollte reibungslos verlaufen, solange alle Dokumente rechtzeitig vorliegen.


Beste Grüße


ANTWORT VON

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