Guten Abend,
es ist gut, dass Sie sich frühzeitig informieren. Die Situation Ihrer Freundin bietet rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten:
1. Hochzeit in Dänemark mit Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken:
Ja, eine Hochzeit in Dänemark ist mit der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung möglich. Die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken erlaubt es Ihrer Freundin, innerhalb der Schengen-Staaten zu reisen, einschließlich Dänemarks.
Nach der Hochzeit müssen Sie die Eheschließung in Deutschland anerkennen lassen, was beim zuständigen Standesamt geschieht.
Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Geburtsurkunde, Reisepass, Ledigkeitsbescheinigung) für die Eheschließung in Dänemark und deren Anerkennung in Deutschland vorzubereiten.
2. Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner nach Studienabschluss:
Die aktuelle Aufenthaltserlaubnis erlischt nicht sofort nach Studienabschluss, sondern erst nach einer angemessenen Frist. Meistens hat man nach dem Studienabschluss noch 18 Monate Zeit, um einen Job zu suchen .
Nach der Heirat kann Ihre Freundin direkt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs beantragen (§ 28 Abs. 1 AufenthG). Sie muss dafür nicht ausreisen.
Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis als Ehepartner:
– Vorlage der Heiratsurkunde und deren Anerkennung durch die deutschen Behörden.
– Nachweis ausreichenden Wohnraums und finanzieller Mittel, wobei Ihre Einkommenssituation als Deutscher in der Regel ausreichend ist.
– Deutschkenntnisse auf Niveau A1. Da Ihre Freundin aber bereits seit zwei Jahren in Deutschland studiert, dürfte das kein Problem sein.
Nach der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis als Ehepartner ist Ihre Freundin nicht mehr an das Studium gebunden und dürfte frei arbeiten können.
Es scheint insgesamt, als wären Sie bereits gut vorbereitet, und der Übergang sollte reibungslos verlaufen, solange alle Dokumente rechtzeitig vorliegen.
Beste Grüße
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
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