meine mexikanische Freundin studiert seit knapp 2 Jahren in Deutschland. Sie ist derzeit im Besitz eines Aufenthaltstitels zu Studienzwecken (nach § 16b Abs. 1 AufenthG).
Dieser ist noch bis Ende des Jahres gültig; das Studium wird sie voraussichtlich etwa sechs Monate später abschließen.
Meine Freundin und ich (deutscher Staatsbürger) planen in den nächsten Monaten in Dänemark zu heiraten und die Ehe anschließend in Deutschland registrieren/eintragen zu lassen. Anschließend möchten wir den Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde entsprechend anpassen lassen.
Meine Fragen:
1.) Ist ein Wechsel des Aufenthaltstitels, von Studienzwecken hin zum Aufenthalt als Ehegattin eines deutschen Staatsbürgers, ohne vorherige Ausreise und ohne Beantragung eines weiteren Visums im Heimatland möglich?
2.) Welche Schritte wären konkret zu unternehmen, um den Wechsel innerhalb Deutschlands rechtssicher und möglichst reibungslos durchzuführen?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1) Ja, ein Wechsel des Aufenthaltstitels von Studienzwecken hin zum Aufenthalt als Ehegattin eines deutschen Staatsbürgers ist ohne vorherige Ausreise und ohne Beantragung eines weiteren Visums im Heimatland möglich.
Gemäß § 16b Abs. 4 Satz 1 AufenthG in Verbindung mit § 39 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) kann der Zweck des Aufenthalts innerhalb Deutschlands geändert werden, sofern die Voraussetzungen für den neuen Aufenthaltstitel erfüllt sind. Da Sie planen, in Dänemark zu heiraten und die Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen, kann Ihre Freundin einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG stellen, ohne dass eine Ausreise erforderlich ist.
2) Um den Wechsel des Aufenthaltstitels innerhalb Deutschlands rechtssicher und möglichst reibungslos durchzuführen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Nach der Eheschließung in Dänemark sollten Sie die Ehe in Deutschland registrieren lassen. Achten Sie darauf, dass die dänische Heiratsurkunde mit einer Apostille versehen ist, um die Anerkennung in Deutschland zu erleichtern.
- Ihre Freundin sollte bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug stellen. Dazu muss sie die Heiratsurkunde und gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen vorlegen.
- Der Antrag sollte vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels zu Studienzwecken gestellt werden, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
- Die Ausländerbehörde kann gemäß § 39 Nr. 3 AufenthV in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG von der Erfordernis eines nationalen Visums absehen und direkt die Aufenthaltserlaubnis erteilen. In der Regel wird dem Antrag bei Vorliegen einer Ehe stattgegeben.
Diese Schritte sollten sicherstellen, dass der Wechsel des Aufenthaltstitels reibungslos verläuft.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.