Hessisches Besoldungsgesetz
vom 21.5.2021
für 50 €
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Guten Tag, ich habe mein Technisches Refrendariat in Hessen erfolgreich abgeschloßen. Eine übernahme ins Beamtenverhältnis ist nicht erfolgt, jedoch eine ins Angestelltenverhältnis. Während meines Refrendariats habe ich einen Anwärtersonderzuschlag gem. § 60 Hessische Besoldungsgestz erhalten. Da ich nicht als Angestellter , in der Behörde, verbleiben wollte, hat mein Arbeitgeber mich da ...