meine partnerin hat zwei kinder aus einer frueheren beziehung. im juni 2017 hat sie kindergeld beantragt fuer die zukunft und fuer die vier zurueckliegenden jahre. im maerz 2018 hat die kasse dem antrag auf zahlung von kindergeld fuer die zukunft stattgegeben, der weitergehende antrag ist formell nicht entschieden. informell hat die kasse mitgeteilt, dass der vater der kinder, von dem meine partnerin seit 2010 getrennt ist, kindergeld fuer die jahre 2013 bis 2016 erhalten hat. im juni 2016 hat die kasse die festsetzung gegen den vater aufgehoben mit der begruendung, nur der elternteil, in dessen haushalt das kind lebt, sei zum bezug von kindergeld berechtigt und das sei meine partnerin, was richtig ist. die kinder haben nie mit ihrem vater gelebt. meine partnerin ist der meinung 1) der vater der kinder hat von 2013 bis 2016 unberechtigterweise kindergeld erhalten, da waehrend dieser zeit die kinder im haushalt meiner partnerin lebten. von diesen zahlungen hat sie nichts gewusst, der vater hat das kindergeld fuer sich behalten. 2 meine partnerin ist daher zum bezug von kige fuer den zeitraum 2013 bis 2016 berechtigt. die,kasse koenne das zu unrecht an den vater gezahlte kige von diesem zurueckverlangen. der vater lebt in deutschland und ist fuer zwangsmassnahmen der kasse erreichbar. ist diese auffassung richtig.