Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich steht der Partei das Kindergeld zu, bei der die Kinder leben. Hat der Kindesvater zu Unrecht dies bezogen, kann die Kasse es zurückfordern und ein Strafverfahren einleiteten. Hat die Kindesmutter Unterhalt erhalten, wäre wichtig, ob dies bereits (dann doppelt) berücksichtigt wurde.
Sonst könnte sie das Kindergeld rückwirkend vom Kindesvater direkt zurückverlangen. Allerdings könnte der Kindesvater den Einwand erheben, dass die Kasse dies regelt oder regeln wird.
Daher würde ich kurzfristig der Kasse den unberechtigten Bezug ausdrücklich mitteilen und die Auszahlung an sie fordern. Sollte das rückwirkend nicht mehr möglich sein, sollte sie dies schriftlich haben und den Kindesvater dann auf eigenem Wege in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen