Unterhalt für volljähriges Kind in Ausbildung?
Kind nahm nach Ende der Ausbildung keine Arbeit auf (ein volles Jahr lang), beginnt nun eine zweite (dreijährige) kaufmännische Berufsausbildung mit Ausbildungsvergütung - Vater zahlte den gesetzlichen Unterhalt bis zum Ende der Fachschulausbildung. Im Jahr des Nichtstuns zahlte er keinen Unterhalt. - Mutter fordert nun zum Beginn der zweiten Ausbildung, dass die Unterhaltszahlungen wieder aufgenommen werden, direkt an das Kind (Wortlaut: "So ergibt sich aus Spalte 3 der angehängten Tabelle, dass bei einem volljährigen Kind 537 Euro minus dem vollen Kindergeld von 184 Euro eine monatliche Unterhaltssumme von 353 Euro an XY zu zahlen sind." ... Ist der Vater für die zweite Ausbildung überhaupt unterhaltspflichtig?