Berufsbezeichnung Pflegefachfrau
vom 30.9.2021
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Guten Tag, Darf eine Person, die zum 01.10.2018 die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin in Hessen begonnen und am 30.09.2021 erfolgreich abgeschlossen hat, die Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" führen? Gibt es Möglichkeiten, die Erlaubnis zum Führen der neuen Berufsbezeichnung zu erlangen? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage :) ...