Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Verordnung ist in der Regel vorrangig- allerdings haben die Schulen ggf. vor Ort das Hausrecht und können Maßnahmen verschärfen - hier können Sie allerdings dagegen vorgehen- aber es kann schwierig werden, da es kaum Rechtsprechung dazu gibt. Ich würde einen Eingriff durchaus aber in Grundrechte sehen!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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