Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Seit dem 01.01.2020 gilt das Pflegeberufegesetz und dieAusbildung wird auf Grundlage des dieses Gesetzes ausgeführt.
Das alte Krankenpflegegesetz und das Altenpflegegesetz sind zwar zum 31.12.2019 außer Kraft getreten.
Übergangsweise werden auf dieser Grundlage begonnene Ausbildungen noch bis zum 31.12.2024 abgeschlossen.
Ihre Ausbildung da d noch unter den Akten Regime statt, eine Umdeutung ist aber aus meiner Auffassung dann möglich, wenn Ihre Ausbildung dem neuen Pflegeberufegesetz entsprach.
Dann können Ihre Leistungen anerkannt werden und die Berufsbezeichnung darf geführt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
30.09.2021
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23:44
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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