Erst falsch gemeldet / dann zu spät gemeldet
vom 26.5.2022
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sönke Doll / Itzehoe
Ich wohne seit dem 01.10.2015 in einer Wohnung in NRW, jedoch habe ich mich dort bisher nie angemeldet. Am 24.04.2017 habe ich mich mithilfe einer nicht rechtmäßig ausgestellten Wohnungsgeberbestätigung von "Person X" in einer anderen Wohnung in der gleichen Stadt gemeldet um das Bußgeld für die verspätete Anmeldung in meiner tatsächlichen Wohnung zu umgehen. Jetzt möchte ich mich jedoch mit ...