Wohngeld/Mietzuschuss
vom 3.9.2023
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Wohngeld/Mietzuschuss nach dem WOGG gestellt. Habe nun einen ablehnenden Bescheid erhalten. Bei der Überprüfung habe ich festgestellt, dass das Jahreseinkommen 2022(Lohnsteuerbescheinigung) nicht mit dem im Bescheid errechneten Summe übereinstimmt. Vorgelegt wurden Gehaltsmitteilungen 08/22-08/23. Nach tel. Rüc ...