Zweitwohnung Steuerdefinition
vom 27.11.2023
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Nach §5 Abs. 5 der Satzung liegt eine Zweitwohnung im Sinne der Satzung jedoch dann nicht vor, wenn der/die Inhaber/-in die Wohnung im Veranlagungszeitraum weniger als 2 Monate für seinen/ihren persönlichen Lebensbedarf oder den seiner/ihrer Familienmitglieder nutzt oder vorhält. Die Frage dazu ist wenn das vorhalten der Wohnung länger als 2 Monate ist, und die Nutzung weniger als 2 Monate ist. ...