Schadenersatz bei Maßkleider
vom 25.2.2013
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Guten Tag, Wir betreiben eine Schneiderei. Eine Kundin hat ein Kleid bei uns bestellt. Nach 4 Wochen als das Kleid fertig war, kam Sie zur Anprobe. In den ersten und zweiten Anproben schient Sie mit dem Kleid ganz zufrieden zu sein. In der zweiter Anprobe, war nur 2 kleine Sachen zu ändern, deshalb haben wir Sie vorgeschlagen, dass wir ihr das Kleid per Post zu schicken sobald die Änderung ...