Sehr geehrter Fragesteller,
ein Schadensersatzanspruch setzt grundsätzlich ein Verschulden des Schädigers voraus (§ 276), wenn er also die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.
Es muss sich also die Frage gestellt werden, ob der Monteur es in irgendeiner erdenklichen Art und Weise hätte schaffen können, dass beim Abbau nichts abbricht.
Dies dürfte wohl der Fall gewesen sein, solange das Material nicht so porös gewesen ist, dass es nahezu von selbst abgefallen wäre.
Wenn keine Versicherung dafür aufkommen sollte und der Schaden nicht nur minimal ist, dann sollte, wenn es nicht anders beweisbar ist, ein Sachverständigengutachten hinsichtlich der Frage eingeholt werden, ob der Monteur das Abbrechen hätte verhindern können und wie hoch die Reparaturkosten sind.
Dieses kostet zwar zunächst Geld, würde dann aber vom Schädiger erstattet werden, wenn sich ein Verschulden nachweisen lässt.
Um die Kosten zunächst gering zu halten, würde ich zunächst aber auch erst einmal im (fachkundigen) Bekanntenkreis herumfragen, ob eine solche Beschädigung hätte verhindert werden können.
Erst wenn dies bejaht würde, würde ich das Sachverständigengutachten einholen, wenn sich die Schadensursache nicht anders beweisen lässt.
8. Februar 2013
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00:48
Antwort
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