Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

100% Behinderung nach Arbeitswegunfall- Ausser Rente Anspruch auf Entschädigung?

8. Februar 2013 10:20 |
Preis: 55€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jan-Torben Callsen

Vor über 10 Jahren hatte mein Mann einen Verkehrsunfall ad Weg zur Arbeit.
Seidem sitzt er im Rollstuhl mit einer 100% Behinderung, ist fortlaufend auf fremde Hilfe angewiesen.
Die BG zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente zzgl Pflegegeld.
Jetzt haben uns mehrere Personen gefragt, ob mein Mann nicht Anspruch auf andere Leistungen hat, wie zb Entschädigungszahlungen.
Ausser der Rente und dem Pflegegeld haben wir uns nie getraut nach anderen Leistungen zu fragen, ausser natürlich die erforderlichen Therapiemaßnahmen.
Bei meiner Internetrecherche werde ich nicht fündig, die BG selber hält Informationen hierzu meiner Meinung nach bedeckt.
Lohnt es sich, auch nach sovielen Jahren, evtl noch Ansprüche zu erheben?
Irgendwie fühlen wir uns nach diesem schrecklichen Unfall und der hiervon extrem eingeschränkten Lebensqualität im Stich gelassen.
Mfg

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich meinen Ihre Bekannten wohl Schadensersatzansprüche gegen Beteiligte bzw. den/die Verursacher des Unfalles.
Eventuell kommen hier ja auch Produkthaftungsansprüche in Betracht.

Um derartige Ansprüche jedoch genauer prüfen zu können, wäre eine exakte Kenntnis über den Unfallhergang und die Ereignisse in der Vergangenheit notwendig. Eine solche Prüfung kann über den hiesigen Service nicht sinnvoll vorgenommen werden.

Ich rate Ihnen daher, sich hierzu noch einmal mit einem Anwalt vor Ort auf der Basis einer vollständigen Schilderung des damaligen Vorganges und unter Vorlage aller bei Ihnen vorhandenen Dokumente zusammen zu setzen und zu abzuklären, ob hier noch Ansprüche bestehen.

Hinsichtlich der Verjährung kann ich Ihnen mitteilen, dass solche Schadensersatzansprüche erst nach Ablauf von 30 Jahren verjähren. Demzufolge bestehen hier also noch Möglichkeiten der Inanspruchnahme Dritter.

Ich hoffe Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben. Sollten nocht Unklarheiten bestehen, so benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Bitte beachten Sie, dass diese Webseite lediglich dazu dient, Ihnen einen erste Einschätzung zur Rechtslage zu liefern. Eine ausführliche und persönliche Beratung soll und kann hierdurch nicht ersetzt werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Jan-Torben Callsen, Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER