Bei einer nächtlichen Orientierungsfahrt haben sich viele Teilnehmer verfahren und Schäden an meinem Grundstück hinterlassen.
Kann ich für den Schaden den Veranstalter haftbar machen oder muß ich mich, wie der Veranstalter behauptet, an die Teilnehmer der Orientierungsfahrt persönlich wenden?
Allerdings ist mir nur ein geringer Teil der Teilnehmer bekannt (Startnummern, teilweise Autonummern), die den Schaden verursacht haben (Grundstück liegt etwas abseits, bis ich von meiner Nachbarin einen Hinweis erhalten habe und ich zu dem Grundstück gekommen bin, ist eine Gewisse Zeit vergangen).
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihnen gegenüber haftet der Veranstalter.
Sie beziffern den Schaden und fordern dies schriftlich beim Veranstalter ein.
Ob sich dieser dann im Innenverhältnis bei den Teilnehmern schadlos hält, ist eine andere Frage.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt