Schadensersatz nach Fehler am elektrischen Hausanschluss nach ProdHaftG
vom 22.8.2019
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Am 20.8.2019 kam es in der Hauschanschlussmuffe zu einem PE-Leiter Bruch. In Folge dessen lag in meinem Haus 370V Spannung an L1 und L2 an. Da der Netzbetreiber, in diesem Fall die Westnetz nicht zur Wartung der unterirdischen Infrastruktur verpflichtet ist, greift hier nur das ProdHaftG. Die Westnetz will nun, nur einen Zeitwert der durch die Überspannung zerstörten Geräte zahlen. Aus meiner S ...