Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Fragen:
- Auf welcher Rechtsgrundlage halten Sie die Zahlung eines Schmerzensgeldes, bevorzugt im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung, für aussichtsreich?
Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus §§ 280
, 281 BGB
, da zwischen Ihnen ein Vertragsverhältnis besteht und das Verschulden des Unfallumstandes erst einmal vermutet wird. Gegen den Hersteller greift zusätzlich der Anspruch aus dem Produkthaftungsgesetz.
- Welche Summe halten Sie auf Grund meiner Schilderungen für angemessen?
Laut der Tabellen sind wir hier im Bereich von 10.000 - 15.000 Euro.
- Welches grundsätzliche Vorgehen empfehlen Sie?
Sie sollten den Verkäufer anschreiben und ihn zur Schadenseintrittspflicht dem Grunde nach auffordern mit einer Frist von zwei Wochen. Sollte er hier nicht reagieren, könnten Sie auch eine Klage bei Gericht einreichen.
Gerne können wir Sie hierbei kostenfrei unterstützen, da wir uns das Geld von der Gegenseite erstatten lassen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
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Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmeyer,
vielen Dank für ihre Rückantwort!
Sie schreiben, dass Sie uns gerne kostenfrei in diesem Fall unterstützen können, da Sie sich das Geld von der Gegenseite erstatten lassen. Wie hoch schätzen Sie das Risiko ein, dass wir unseren Anspruch nicht durchsetzen können und somit auf Kosten "sitzen bleiben"?
Wir fühlen uns auf Grund der Tragweite des Unfalls einerseits moralisch verpflichtet hier tätig zu werden, sind aber andererseits gezwungen das finanzielle Risiko für uns im Rahmen zu halten.
Als Rechtsschutz besteht nur eine Verkehrs-Rechtsschutz - diese hat eine Kostenübernahme bereits abgelehnt.
Vielen Dank!
Sehr geehrter Fragesteller,
wir würden außergerichtlich den Händler und den Hersteller anschreiben. Sollte hier keine Reaktion erfolgen, müsste Klage eingereicht werden. Das Risiko stufe ich, sollte keine Reaktion erfolgen, nur sehr klein an, da das Gesetz das Verschulden vermutet. Bitte bewahren Sie den Roller auf.
Sollten Kosten auf Sie zukommen, würde ich mit Ihnen das stets im Vorfeld absprechen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt