Schadensersatz gegenüber Weiterbildungsinstitut wegen Senkung der Lehrgangsgebühren
vom 27.8.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Ich habe 2006 eine 1 Jährige Weiterbildung zum Betriebswirt über ein Institut durchgeführt. Die Prüfungen wurden bei der IHK abgelegt. Die Lehrgangsgebühren bekam ich 100 % finanziert: 60 % von der KFW und 40 % vom Land Rheinland Pfalz Die 60 % muß ich ab nächstem Jahr zurück bezahlen Die Kursgebühren sind für den gleichen Kurs von ...