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Fehlerhafte/beschädigende Montage der Einbauküche bei Umzug

21. August 2008 11:28 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe ein Umzugsunternehmen beauftragt inkl. Demontage/Montage der Einbauküche.
Die Montage am 20.08.08 verlief jedoch völlig inkompetent und fehlerhaft mit Beschädigungen.

1. ein Hängeschrank wurde nicht mittels Haken an der Wand befestigt, sondern nur mit 5 Schrauben an den Nebenschrank geschraubtr. 2 der Schrauben waren zu lang und traten innen am anderen Schrank wieder heraus. Der Schrank wurde somit dadurch beschädigt. Der andere Schrank hat nun von Innen auch wahllos Löcher und ist somit auch beschädigt.

2. ein zweiter Hängeschrank wurde ebenfalls ohne Haken befestigt und nur zwischen zwei Hängeschränke geschraubt. Somit sind auch diese durch die Schrauben innen beschädigt.

3. Die sich links von der Abzugshaube befindlichen Hängeschränke hängen ca. 7mm tiefer als die rechts von der Haube hängenden Schränke.

3. Die kompletten Unterschränke wurden nicht korrekt ausgerichtet; demzufolge schief sitzende Schubladen wurden durch grobes Reißen an der Schublade und durch wahlloses Versetzen der Schubladenschienen korrigiert.

4. Das Anschlagen der Spülmaschinentür als Folge davon, dass die Maschine nicht in der Waage steht, wurde versucht durch schräg von unten in die Arbeitsplatte gesetzte Schrauben, damit die Maschine nach links oben zieht, zu beheben. Ein ungleicher Abstand zum daneben stehenden Schrank von oben 3mm und unten 8mm war die Folge.

Die Beschädigungen der Schränke wurden erst nach Abreise der Mitarbeiter festgestellt und der Umzugsfirma tel. gemeldet. Da die Firma kurzfristig niemanden finden konnte, wurde mir angeboten, dass ich mich vor Ort darum kümmere und wir uns dann über die Entschädigung unterhalten. Ich konnte die Küche heute privat richten lassen; von der Firma wurden mir vom Gesamtrechnungsbetrag von 2726,89Euro als Entschädigung 126,89Euro angeboten. Der Preis für das Handling der Küche ist mit 540Euro zzgl. Mwst aufgelistet.

Mit 3 Stunden Arbeit für das Richten der Küche und Beschädigungen von 3 Schränken finde ich den Betrag zu niedrig. Die Küche ist 10 Jahre alt, aber sehr hochwertig und noch in super gutem Zustand. Damaliger Neupreis im Küchenstudio knapp 20.000DM.

Da mir die o.g. Entschädigung zu gering ist, möchte die Fa. dies über die Versicherung regulieren lassen; die komplette Rechnung soll ich aber erstmal bezahlen.

Muss ich die Rechnung komplett vorab bezahlen und auf Einreichen bei der Versicherung vertrauen und warten?
Gibt es einen gesetzlichen Anteil, den ich von der Rechnung abziehen kann?
Wie sollte ich mich in diesem Fall verhalten?

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen




21. August 2008 | 13:00

Antwort

von


(2493)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
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Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Die Mängel sind offensichtlich unstreitig; ebenso ist unstreitig, dass Sie mit der Umzugsfirma eine Ersatzvornahme vereinbart haben, wonach Sie sich selber auf Kosten der Umzugsfirma um die Beseitigung der Mängel vor Ort bemühen.

Wenn Sie die notwendigen Reparaturen selber (oder privat von jemand anderem) vornehmen, können Sie nach § 249 Absatz 2 BGB

"...statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen."

Ich empfehle Ihnen daher, sich einen Kostenvoranschlag zu besorgen, aus dem sich die Kosten für die Schadensbeseitigung ergeben.

Den in dem Kostenvoranschlag ausgewiesenen Nettobetrag sowie die Kosten des Voranschlages selber und noch 20.- € Pauschalkosten für Telefonate pp können Sie dann als Geldersatz ansetzen.

Da Sie gegen das Umzugsunternehmen einen Zahlungsanspruch haben, können Sie in dieser Höhe gegen den Rechnungsbetrag von 2.726,89 Euro aufrechnen und diesen entsprechend reduzieren.

Ich kann Ihnen nicht empfehlen, erst vollständig zu zahlen und dann auf die Regulierung durch die Versicherung zu warten; Sie laufen u.U. hinter Ihrem Geld her. Natürlich würde das Umzugsunternehmen dies gerne so sehen und haben, ein Anspruch besteht jedoch nicht darauf.


Mit freudlichen Grüßen

Reinhard Otto
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 22. August 2008 | 08:02

Sehr geehrter Herr RA Otto,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Ich werden dem Umzugsunternehmen schriftlich anzeigen, dass ich einen KVA einhole und die Rechnung um diesen Betrag kürzen werde. Und dann den KVA zur Verfügung stellen und den gekürzten Betrag überweisen. Reicht dies rechtlich gesehen aus, oder sind weitere Schritte meinerseits zu beachten, um einer evtl. Rechtsstreitigkeit standzuhalten? Da sich das Umzugsunternehmen tel. nicht sehr kooperativ zeigte und gar nicht alle Details der fehlerhaften ARbeit hören wollte, sondern nach dem 3. Satz abgeblockt und die 126,89Euro als Entschädigung angeboten hat, möchte ich hier keinen Fehler machen. Ich habe die fehlerhaft montierten/beschädigten Schränke entsprechend fotografiert, so dass bei Bedarf Nachweise verfügbar wären.

Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. August 2008 | 08:46

Sie haben nach Ihrer Schilderung alles getan, um eine nachträgliche Darstellung von Art und Umfang der Mängel beweisen zu können, Fotos und zudem auch den Bekannten, der die Mängel beseitigt hat.

Damit dürften Sie in einem etwaigen Rechtsstreit auf der sicheren Seite sein.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Otto
Rechtsanwalt

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