Handy vom Lehrer eingezogen - wann muss ich es zurück bekommen?
Darf eine Schule ein während des Unterricht, gemäß Art.56 Abs.5 BayEUG konfizertes (vorüberghend angeeignet) von einer Lehrkraft, dieses Handy oder Smartphone mit Nutzungsvertag, über das Unterrichtsende, über das Wochenende , über Schulferien hinauas wegsperren und verwahren? Wie ist der Ausdruck: "vorübergehnd einbehalten" deffiniert? Endet die Zuständigkeit von: Art.56 Abs.5 BayEUG , bei ...