Gewährleistung / Garantie
| 22. Oktober 2015 09:52
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
im Juli 2014 TV gekauft knapp 2.000 EUR. bei Redccon via Internet..
im September 2015 ist dieses Gerät unreparierbar defekt. Laut Service des Herstellers.
Antwort des Verkäufers auf Bitte zur Rückgabe des Geldes: Sie haben keinen Anspruch mehr, weil B-Ware und deshalb nur 1 Jahr Gewährleistung, also verjährt...
Ich fand im Web folgendes:
B-Ware: nicht automatisch Gebraucht-Ware
Bei als „B-Ware" angebotenen Verbrauchsgütern (zum Beispiel unbenutzte Ware mit beschädigter oder fehlender Original-Verpackung) darf der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistungsfrist nur dann auf weniger als zwei Jahre verkürzen, wenn es sich tatsächlich um gebrauchte Ware handelt, so ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az: 4 U 102/13
). Laut Definition des Gerichts gelten Waren als „gebraucht", wenn sie vom Hersteller, Verkäufer oder einem Dritten bereits ihrer gewöhnlichen Verwendung zugeführt wurden und deshalb mit einem höheren Sachmängelrisiko behaftet sind. Dies treffe auf B-Ware aber nicht zu, so die Richter.
Zusatzinfo: Ich lebe im Ausland (Rumänien) wo ich das Gerät auch zu einer entsprechenden Servicestelle des Herstellers gegeben habe um es zu reparieren. Dort
wurde mir gesagt, dass dieses Gerät einen Schaden am Screen aufweist, der nicht mehr reparabel ist.
Meine Frage:
Welche Schritte kann ich unternehmen?
Besten Dank
A.K.
Bewertung des Fragestellers
27. Oktober 2015 | 09:17
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Mit meiner Frage wollte ich die Optionen ausloten, die mir zur Verfügung standen.
Deswegen meine Frage "was kann ich tun?" und nicht "wer hat recht?"...
Die Antwort die ich erhielt war aber nur, dass die Gegenpartei rechtmäßig handele.
Mittlerweise weiß ich, dass ich mich mit dem Händler in Verbindung setzen kann und dort nach evtl. Garantieleistungen fragen kann.
Diese Option hat mir ein andere Anwalt durch telefonische Beratung (zugegebenermaßen für das doppelte Honorar) eröffnet.
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