Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
1) Ohne Einsicht in den Vertrag und das Gutachten ist eine Einschätzung nur sehr schwer möglich. Hierzu wird Ihnen aber der Kollege vor Ort, welchen Sie laut Sachverhalt am 13. Februar beauftragt haben, sicherlich kompetent Auskunft erteilen.
Grundsätzlich ist es unsere Erfahrung, dass kaum ein Leasingvertrag in der Gesamtheit seiner Regelungstruktur die rechtlichen Änderungen seiner Laufzeit "überlebt". Klauseln zum Restwertausgleich, zu Andienungsrechten etc. erweisen sich häufig als nicht (mehr) zulässig und damit (teilweise) unwirksam. Hieraus könnte sich auch in Ihrem Fall ein Argumentationssprektrum ergeben.
2) Bereits die Einschaltung eines Rechtsanwaltes wird verhindern, dass ein negativer Schufaeintrag erwirkt wird. Streitige Forderungen haben in der Schufa nichts verloren, weswegen bereits das erste Scheiben Ihres Rechtsanwaltes einem solchen Eintrag im Wege steht.
3) Auch diese Frage kann ich Ihnen leider nur tendenziell beantworten. Angesichts der in unserem Hause gemachten Erfahrungen, deckt die Verkehrsrechtsschutzversicherung lediglich Unfälle und dergleichen ab. Streitigkeiten aus vertraglichen Schuldverhältnisses wie vorliegend, werden erfahrungsgemäß nicht abgedeckt.
Bitte sehen Sie Ihren Vertrag, den Sie unter dem Betreff "Familie" abgekürzt haben, einmal durch, ob hier ein Vertragsrechtsschutz enthalten ist, dieser könnte dann ggf. den vorliegenden Streit abdecken.
Wenn Ihre Frage aber darauf gerichtet ist, welchen Vertrag Sie nun abschließen sollten, so muss ich Sie leider enttäuschen. Eine Versicherung, welche Sie jetzt erst abschließen wollen, wird den Schaden aus dem bereits eingetretenen Rechtsschutzfall nicht übernehmen.
Ich hoffe Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben. Sollten nocht Unklarheiten bestehen, so benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass diese Webseite lediglich dazu dient, Ihnen einen erste Einschätzung zur Rechtslage zu liefern. Eine ausführliche und persönliche Beratung soll und kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Jan-Torben Callsen, Rechtsanwalt
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