Vorweggenommene Erbfolge gegen Pflege-Verpflichtung
vom 12.2.2010
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Hallo! Ein Elternpaar hat 2 Kinder A und B und Grundstücke (inkl. Haus) im Wert von ca. 200.000 €. Im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge soll B diese Grundstücke bekommen und an A dafür nur 50.000 € zahlen. A verzichtet bzgl. der Grundstücke auf seinen Pflichtteil. B verpflichtet sich dazu, die Eltern zu pflegen. Der genaue Text im Übergabe-Vertrag ist: "Der Übernehmer verpflichtet sich, d ...