Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie den status quo akzeptieren wollen, dann sollten Sie die Einsprüche zurückziehen bzw. Ihren Rechtsanwalt damit beauftragen, die Einsprüche zurück zu nehmen.
1. Im Einspruchsverfahren prüft das Finanzamt den Vorgang noch einmal vollständig und kann daher auch zu Ihrem Nachteil von einer einmal getroffenen Entscheidung abweichen. Wenn es sich hier um zwei unabhängige Objekte handelt über die zwei verschiedene Bescheide ergehen, so kann jeder einzelne davon von Ihrem Rechtsanwalt angegriffen werden. Auch wenn der Sachverhalt jedoch in einem Bescheid zusammengefasst ist, liegen rechtstechnisch zwei Verwaltungsakte vor, so dass auch in diesem Fall ein Vorgehen im Hinblick auf nur ein Objekt möglich ist.
2. Ihr Rechtsanwalt ist verpflichtet, Ihre Interessen zu wahren und schützen, auch Ihre finanziellen. Bevor Ihr Rechtsanwalt also ein Rechtsmittel einlegt, hat er zu prüfen, ob nicht auch die Gefahr besteht, dass Sie sich verschlechtern. Ein sorgfältiger Rechtsanwalt wird diesen Umstand mit Ihnen besprechen und Sie auf das Risiko hinweisen. Die Entscheidung, wie weiter vorgegangen werden soll, wird er sodann Ihnen überlassen. Trifft er jedoch eigenmächtig eine Entscheidung, die zu einem Nachteil bei Ihnen führt, so können Sie Ihren Rechtsanwalt in Regress nehmen. Denn wenn jetzt ein Ergebnis besteht, welches Sie akzeptieren würden, nach seiner Tätigkeit aber ein schlechteres Ergebnis zustande kommt und dies als Risiko absehbar war, dann hätte er Sie hierzu beraten müssen, auch wenn das Ergebnis am Ende rechtmäßig ist. Das "falsche" Ergebnis hätte rechtlich ja Bestand gehabt und sich zu Ihren Gunsten ausgewirkt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen