Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie den status quo akzeptieren wollen, dann sollten Sie die Einsprüche zurückziehen bzw. Ihren Rechtsanwalt damit beauftragen, die Einsprüche zurück zu nehmen.
1. Im Einspruchsverfahren prüft das Finanzamt den Vorgang noch einmal vollständig und kann daher auch zu Ihrem Nachteil von einer einmal getroffenen Entscheidung abweichen. Wenn es sich hier um zwei unabhängige Objekte handelt über die zwei verschiedene Bescheide ergehen, so kann jeder einzelne davon von Ihrem Rechtsanwalt angegriffen werden. Auch wenn der Sachverhalt jedoch in einem Bescheid zusammengefasst ist, liegen rechtstechnisch zwei Verwaltungsakte vor, so dass auch in diesem Fall ein Vorgehen im Hinblick auf nur ein Objekt möglich ist.
2. Ihr Rechtsanwalt ist verpflichtet, Ihre Interessen zu wahren und schützen, auch Ihre finanziellen. Bevor Ihr Rechtsanwalt also ein Rechtsmittel einlegt, hat er zu prüfen, ob nicht auch die Gefahr besteht, dass Sie sich verschlechtern. Ein sorgfältiger Rechtsanwalt wird diesen Umstand mit Ihnen besprechen und Sie auf das Risiko hinweisen. Die Entscheidung, wie weiter vorgegangen werden soll, wird er sodann Ihnen überlassen. Trifft er jedoch eigenmächtig eine Entscheidung, die zu einem Nachteil bei Ihnen führt, so können Sie Ihren Rechtsanwalt in Regress nehmen. Denn wenn jetzt ein Ergebnis besteht, welches Sie akzeptieren würden, nach seiner Tätigkeit aber ein schlechteres Ergebnis zustande kommt und dies als Risiko absehbar war, dann hätte er Sie hierzu beraten müssen, auch wenn das Ergebnis am Ende rechtmäßig ist. Das "falsche" Ergebnis hätte rechtlich ja Bestand gehabt und sich zu Ihren Gunsten ausgewirkt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Danke
Ich muss dazu sagen, dass ich nie so was wollte und immer auch ablehnte bzw auf Einsprüche mitteilte
Entweder hat der Anwalt das einfach so gemacht bzw. hat er aber nicht darauf gehört was ich eig wollte
ist es denn jetzt schon zu spät oder kann Anwalt immer noch zurücknehme und soll ich ihm dazu auffordern ?
Mein Anwalt sagte immer, dass das ja auch egal sei, obwohl ich den Einspruch zurückziehen wollte, weil ja sozusagen das Amt bereits positiv bei dem anderem Haus entschieden und das nun nach der Frist rechtskräftig it oder so …
ich verstehe es leider auch nicht ganz, ich denke auf Verdacht, sollte ich meinem Anwalt also schreiben das er zurückzieht oder, bevor sich das Finanzamt wieder meldet.
der Einspruch is ja schon über 6 Monate her, bislang hat sich das Amt aber nicht wieder gemeldet.
Bzgl des Regress im zweiten Teil ihrer Antwort gehe ich also davon aus, dass der Anwalt Regress leisten muss, haben sie da ein urteil zur hand oder ist dies gängige Rechtsprechung ?
Dass in einem solchen Fall eine Haftung des Anwalts besteht ist selbstverständlich und dazu gibt es unzählige Urteile. Insofern ist das nichts Besonderes.
Sie sollten nun einmal mit Ihrem Anwalt reden und prüfen, was derzeit der aktuelle Stand in der Sache ist. Wenn Sie mit diesem Stand zufrieden sind, dann geben Sie ihm auf, die Einsprüche zurück zu nehmen, damit wird der status quo bestandskräftig und Sie haben erreicht, was Sie wollten.
Ich hoffe, Ihre Nachfrage hiermit beantwortet zu haben.